Die Herrscher über die Musikrechte
Wann immer in Deutschland ein Musikstück gespielt wird, bekommt eine Organisation ganz große Ohren: Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA). Sie vertritt Musiker und Autoren, die ihr die Nutzungsrechte aus dem Urheberrecht übertragen haben und entlohnt sie entsprechend. Jeder Musiker kann seine Werke bei der GEMA eintragen. Wird dieses Werk dann öffentlich aufgeführt oder auf eine C/DVD gepresst oder aber in einem Streamingdienst angeboten, muss der Service an die GEMA eine Gebühr bezahlen.
Für Komponisten und Musiker ist das ein Service, den sie alleine nicht bestreiten könnten. Schliesslich können sie nicht alle Radiosender oder Musikdienst durchhören.
Radiosender müssen heute ihre “Spiellisten bei der GEMA einreichen, und auch Streamingdienste müssen nachweisen, welche Lieder abgerufen wurden. Auch Bars und Gaststätten die Musik spielen, müssen eine Gebühr entrichten. Meist wird dabei eine Pauschale bezahlt. Ein Kuriosum ist dass wenn eine Band in einer Kneipe ihre eigenen Lieder spielt der Besitzer der Kneipe de nnoch an die GEMA bezahlen muss, selbst wenn er sogar Mitglied der Band ist. Die so genannte GEMA-Vermutung besagt, dass eine Institution nachweisen muss, dass sie keine GEMA-pflichtigen Stücke gespielt hat, die Beweislast wird also umgekehrt. Kritiker der GEMA bemängeln, das bei der Vergabe der Einnahmen bekannte Künstler bevorzugt werden und junge Künstler nicht ausreichend gefördert werden. Beschwerden kommen auch von Clubbetreibern, die sich seit einer Reform der Gebühren Erhöhungen im dreistelligen Prozentbereich gegenübersehen. Sie bemängeln vor allem dass die maximale Gästeanzahl berechnet wird und nicht die wesentlich geringere tatsächliche Anzahl der Besucher.
Im November 2016 hat sie die GEMA mit Youtube auf einen Vertrag geeinigt und so die Veröffentlichung von Musik auf der Platform wieder für deutsche Nutzer möglich gemacht. Seit 2009 verleiht die GEMA den deutschen Musikautorenpreis.